IST-ZUSTAND


Heute gültige Regelung der Pauschalbesteuerung:

§ 10bis
7. Besteuerung nach dem Aufwand
Absatz 1
Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten.
Absatz 2
Haben diese Personen nicht das Schweizer Bürgerrecht, so steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch weiterhin zu.

Absatz 3
Die Steuer wird nach dem Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie bemessen und nach dem ordentlichen Steuertarif (§ 34) berechnet. Sie muss aber mindestens gleich hoch angesetzt werden wie die nach dem ordentlichen Tarif berechneten Steuern vom gesamten Bruttobetrag:
a. des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften;
b. der in der Schweiz gelegenen Fahrnis und von deren Einkünften;
c. des in der Schweiz angelegten beweglichen Kapitalvermögens, mit Einschluss der grundpfändlich gesicherten Forderungen, und von dessen Einkünften;
d. der in der Schweiz verwerteten Urheberrechte, Patente und ähnlichen Rechte und von deren Einkünften;
e. der Ruhegehälter, Renten und Pensionen, die aus schweizerischen Quellen fliessen;
f. der Einkünfte, für die der Steuerpflichtige aufgrund eines von der Schweiz abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gänzliche oder teilweise Entlastung von ausländischen Steuern beansprucht.


Pauschalbesteuerung im Baselbiet heute

2009 gab es im Baselbiet etwa 170'000 Steuerpflichtige. 169'993 von ihnen haben ihre Einkünfte und ihr Vermögen ordentlich deklariert. 7 profitierten von der Pauschalbesteuerung.

Im Jahr 2008 bezahlten die damals sechs im Baselbiet Pauschalbesteuerten insgesamt 354‘000 Franken Steuern. Das sind keine 0,4 Promille des Steuerertrags der natürlichen Personen. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung zieht also keinen finanziellen Flurschaden nach sich.