INITIATIVTEXT

Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 der kantonalen Verfassung, das folgende formulierte Begehren:

Das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern vom 7. Februar 1974 (Steuergesetz, SGS 331) wird wie folgt geändert:

1. § 10bis, Absatz 2: aufgehoben

2. Das Inkrafttreten erfolgt auf das der Volksabstimmung folgende Steuerjahr.
 

 

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