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INITIATIVTEXT Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 der kantonalen Verfassung, das folgende formulierte Begehren:
Das Gesetz über die Staats- und
Gemeindesteuern vom 7. Februar 1974
(Steuergesetz, SGS 331) wird wie folgt geändert:
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Laden Sie sich den INITIATIVBOGEN herunter und füllen Sie ihn mit möglichst vielen Unterschriften |
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